Bei einem Auszug wird danach die Rückzahlung der Mietkaution vom Vermieter fällig. Oft versuchen diese hier Abzüge heraus zu schlagen. Es wird akribisch nach noch so kleinen Mängeln geschaut.
Oftmals wird die Wohnungsübergabe sogar von Vermietungsgesellschaften durchgeführt die in diesem Bereich natürlich Vollprofis sind. Nicht selten schaffen diese es den Vermieter derart zu verunsichern, zum Beispiel mit der Androhung das weitere Kosten auf den Mieter zukommen das der Mieter gar keine Mietkaution zurück erhält.
Dieser Trick hilft ihnen dabei nie wieder Geld bei der Mietkaution zu verlieren. Sie gehen dabei wie folgt vor, die Kündigungsfrist beträgt in den meisten fällen 3 Monatsmieten was in den meisten Fällen auch der Höhe der Mietkaution entspricht. Dies spielt ihnen geradezu in die Hände. Stellen sie einfach nach Ausspruch der Kündigung die Mietzahlungen ein und verrechnen es mit der Mietkaution. Sollte die Mietkaution geringer sein zahlen sie bei Auszug einfach diesen Differenzbetrag auf das Konto des Vermieters ein.
Haben sie keine Angst vor Androhungen des Vermieters wenn sie die Miete einstellen, er wird keine rechtlichen Schritte gegen sie einleiten und sie ziehen ja ohnehin aus, womit eine Androhung von Kündigung des Mietverhältnisses ebenfalls weg fällt.
Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie zeitgleich auch alle anderen Verträge, die sich auf die Wohnung beziehen (Internet, Tv, Strom etc.). Bei Auszug gibt es zwar Sonderkündigen, doch oftmals haben diese ebenfalls eine 3 monatige Frist!